Wahl zum Rat des Pastoralen Raumes und der Vorschlagsliste zum Pfarreiausschuss

Informationen zum Ablauf der Wahl

Am Wochenende des 8. und 9. November 2025 finden die Wahlen in den Wahlbezirken des Pastoralen Raumes statt.

Eine Teilnahme per Briefwahl ist auf Antrag möglich:
• Der Antrag kann bis spätestens Mittwoch, 22. Oktober 2025 beim zuständigen Wahlvorstand des Wahlbezirks im Pfarrbüro  St. Gertrudis gestellt werden. Mit dem Antrag erhalten Sie die Unterlagen zur Briefwahl.
• Wichtig: Wer Briefwahl beantragt hat, darf nicht zusätzlich an den Wahltagen vor Ort wählen.

Ablauf der Wahl am 8. und 9. November 2025 vor Ort:
• Die Wahl findet jeweils im Anschluss an den Gottesdienst in den Kirchen statt. Bitte beachten Sie dazu den Fotoaushang hier.
• Jede/r Wahlberechtigte darf nur an einem Ort wählen gehen. Auch, wenn außerhalb des Wohnortes gewählt wird, ist eine mehrfache Teilnahme nicht erlaubt.

Es gibt bis zu drei Stimmzettel:
 1. Wahl der Direktkandidat:innen für den Rat des Pastoralen Raumes: Jede/r Wählende kann bis zu 10 Stimmen vergeben. Aus jedem Wahlbezirk gewinnt die Person mit den meisten Stimmen.
 2. Wahl von Personen für die Vorschlagsliste: Diese Liste dient als Grundlage für die spätere Ernennung des Pfarreiausschusses durch den Rat des Pastoralen Raumes. Jede/r Wählende kann hier bis zu 12 Stimmen vergeben.
 3. Jugendwahl (nur für Wählende zwischen 14 und 27 Jahren): Wahl von bis zu 2 Jugendlichen für den Rat des Pastoralen Raumes. Es dürfen bis zu 2 Stimmen vergeben werden.

Wahlzeiten und Wahllokale (c) St. Christophorus

Briefwahl für alle Wahlen

Breifwahl (c) Bild von IntelligentVisualDesing auf Pixabay

Briefwahl

Für die Wahlen

  • des Pfarreiausschusses
  • den Rat des Pastoralen Raumes
  • den Kirchenvorstand

ist die Briefwahl möglich.

Die Anträge (ein gemeinsamer Antrag für Pfarreiausschuss und Rat des Pastoralen Raumes und ein Antrag für die Kirchenvorstandswahl) finden Sie hier verlinkt oder sind in den Kirchen und/oder den Gemeindebüros erhältlich. Als Wahlberechtigte können Sie auch telefonisch die Zusendung der Briefwahlunterlagen in den Gemeindebüros beantragen.

Anträge können bis zum 22.10.2025 -über die oben beschriebenen Optionen- gestellt werden. Die Kontaktdaten zu unseren Gemeindebüros finden Sie auf hier oder in den Schaukästen an unseren Kirchen.

Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 15. Oktober -nach Eingang des Antrags- an Sie versendet.

Die Wahlbriefe können bis zum 5.11.2025 in allen Gemeindebüros der Pfarrei St. Christophorus abgegeben werden. Eine Rücksendung per Post ist auch möglich. Es werden bei der Stimmauszählung nur die Stimmen berücksichtigt, die bis zum 5. November vorliegen. 

KV-Wahl Briefwahlantrag

Rat des Pastoralen Raumes und Pfarreiausschuss Briefwahlantrag

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