Hinweis zu den Kirchenvorstandwahlen am 8. Und 9. November
Vom 25.09. bis einschließlich 02.10.2025 haben Sie als Wahlberechtigte die Möglichkeit des Auskunftsrechts über die eigenen personenbezogenen Daten.
Die Wählerliste liegt während der Öffnungszeiten zur Ansicht im Gemeindebüro St. Gertrudis für Sie bereit. Die Einspruchsmöglichkeit der Wahlberechtigten besteht bis Ende der Auskunftsfrist am 2.10.2025.