Bekanntmachung
Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahlen 2025
Die Lsite der Wahlberechtigten für die Kirhcenborstandswahl am 8./9. November 2025 liegt von Donnerstag, den 25. September 2025 bist einschließlich Freitag, den 03. Oktober 2025 im Gemeindebüro St. Gertrudis, Uerdinger Str. 629, 47800 Krefeld Mo, Di, Do und Fr von 9.00 bis 11.00 Uhr, Mi von 15 - 17 Uhr zur Einsicht der eigenen personenenbezogenen Daten der Wahlberechtigen aus.
Insoweit haben die Wahlberechtigten das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer eigenen personenbezogenen Daten zu prüfen.
Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigen sind während der Auslgeungsdauer unter Angabe der Gründe in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand einzulegen.
Nach Ablauf der Auslgegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zuässsig. Zur Erhebung des Einspruchs ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde berechtigt.
Bekanntmachung Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahlen 2025