Läuteordnungen

Das Läuten der Glocken ist ein weit hörbares und unverwechselbares Merkmal unserer Kirchen. Unsere Geläute sind musikalisch aufgebaut, so dass man Melodien heraushören kann. Jede Glocke wurde geweiht und hat eine/n Heilige/n als Patron.

Auch jeder Gottesdienst hat einen individuellen Charakter, den das Glockengeläut hörbar machen sollte. Wann welche Glocke erklingt ist also nicht gleichgültig. 

Die Vielfalt eines mehrstimmigen Geläutes sollte genutzt und sinnvoll ausgeschöpft werden. Eine differenzierte Läuteordnung unterstreicht dabei die Verschiedenartigkeit der Gottesdienste im Kontext der unterschiedlichen Kirchenjahreszeiten.

Wir haben an vier unserer fünf Kirchen Geläute mit jeweils 4 Großglocken, so dass ähnliche Läuteordnungen möglich sind. Ziel einer Läuteordnung ist nicht nur die möglichst gleichmäßige Nutzung aller Glocken, sondern im Wesentlichen die Einstimmung des Gläubigen auf den jeweiligen Charakter des beläuteten Gottesdienstes. Ganz besonders sollte sich das Fastengeläut unterscheiden vom Ostergeläut, das Adventsgeläut vom Weihnachtsläuten etc.. Die Glockenpatronate finden ebenso Verwendung wie musikalische Motive: „Te Deum“, „Gloria“, „Pater noster“. Taufen werden nun durch die kleinste Glocke eingeläutet, Begräbnisse durch das dreistimmige „Requiem“-Motiv. Die Stundengebete (Laudes/Vesper) und Andachten werden ebenfalls gesondert eingeläutet.

Im besten Falle sollten die Gläubigen schon an Form und Umfang der erklingenden Glocken den Status der anstehenden Liturgie oder des Feiertages erkennen können.

So künden uns die Glocken schon von fern die zu erwartende, frohe Botschaft des Tages.

Im folgenden finden Sie die Ordnungen für unsere Kirchen mit einer Beschreibung der einzelnen Glocken.

Aachen, Dom, Marienglocke, g°, 6045 kg, Gußjahr 1958, Gießer Hans Hüesker, Gescher (c) N. Jachtmann
Aachen, Dom, Marienglocke, g°, 6045 kg, Gußjahr 1958, Gießer Hans Hüesker, Gescher