In jeder Gemeinde gibt es einen Gemeinderat, bzw. Gemeindeausschuss. Er setzt sich je selbstständig zusammen. Der Gemeinderat wird gewählt, der Gemeindeausschuss berufen.
Im Gemeinderat /-ausschuss werden Informationen aus dem GdG-Rat beraten und für die jeweilige Gemeinde angeschaut.
Ebenso werden die Anliegen für die einzelne Gemeinde beraten und wo es notwendig ist an Kirchenvorstand und GdG-Rat weitergegeben.