Präventionsfachkräfte

Unsere Präventionsfachkräfte
 sind Ansprechpartner/-in für Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt.
 kennen die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen und können über interne und externe Beratungsstellen informieren.
 unterstützen unseren Rechtsträger bei der Erstellung und Umsetzung des Institutionellen Schutzkonzeptes.
 bemühen sich um die Platzierung des Themas in den Strukturen und Gremien unserer Rechtsträger.
 beraten uns bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten und -maßnahmen für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene und tragen mit Sorge dafür, dass qualifizierte Personen zum Einsatz kommen.

für die Kindertagesstätten

Gisela Lamers

Erzieherin

Kita St. Josef

für die Gemeinde/Pfarrei

Timo Sprenger

Gemeindereferent

Prävention vor sexualisierter Gewalt

Prävention (c) Bistum Aachen

Hinsehen und schützen: Anschreiben an die Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit

Seit längerem werden in unserem Bistum diverse Maßnahmen und Bemühungen im Bereich der Prävention von sexualisierter Gewalt unternommen. Der Schutz Minderjähriger vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen ist Aufgabe aller, die im Rahmen kirchlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben. 

Fast alle Hauptamtlichen und zahlreiche Ehrenamtliche der Kirche haben sich in dem Bereich schulen lassen, um aufmerksamer mit Kindern- und Jugendlichen zu arbeiten und ihnen sicherer zu begegnen. Anlaufstellen wurden eingerichtet und Fachkräfte für die Prävention ausgebildet. 

Im Weiteren ist es für die katholische Kirche von großem Interesse zu vermeiden, dass Täter und Täterinnen in unseren Einrichtungen in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen können. Daher sind bereits alle Haupt- und Ehrenamtlichen des Bistums und der Kirchengemeinden aufgefordert worden, ein erweitertes Führungszeugnis  vorzulegen.

Das geltende Bundeskinderschutzgesetz schreibt vor, dass keine Person Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder einen vergleichbaren Kontakt hat, die wegen einer Sexualstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist. Gemäß § 72a SGB Vlll müssen demnach auch ehrenamtlich Tätige im Kinder- und Jugendbereich ein sogenanntes ,,erweitertes Führungszeugnis" vorlegen. Die Notwendigkeit zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses orientiert sich dabei an den Kriterien Art, Dauer und Intensität des Kontaktes mit Minderjährigen.

Bei der Einforderung dieses Führungszeugnisses geht es nicht darum, die Ehrenamtlichen alle einem Generalverdacht auszusetzen. Vielmehr leisten sie auf diese Weise einen wichtigen Beitrag dazu, dass das Vertrauen in unsere Kirche zurück gewonnen werden kann und die Pfarrei ein klares Zeichen im Umgang mit und zum Schutz vor sexueller Gewalt setzt.

Wir schreiben daher alle ehrenamtliche Männer und Frauen in unseren Gemeinden an, die in der Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen stehen oder beginnen, mit der Bitte der Pfarrei ein Führungszeugnis vorzulegen. Zu diesem Personenkreis gehören z. B. die Leiterinnen und Leiter von Kinder- und Jugendgruppen, Verantwortliche für Kinder- und Familienliturgie, Messdienerleiter, Küsterinnen und Küster, Kommunionkatechetinnen und einige mehr. Ebenso werden die Ehrenamtlichen aufgefordert an einer Schulung von ca. 3 Stunden teilzunehmen, die sie über die Themen der Präventionsarbeit infomieren und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

Wir bitten alle um ihr Verständnis für diese Maßnahmen und um Unterstützung unserer Bemühungen.